Seit 2021 kannst du den Lernfahrausweis der Kategorie B bereits ab 17 Jahren erwerben. Dadurch hast du mehr Zeit, Fahrpraxis zu sammeln und dich Schritt für Schritt auf die praktische Führerprüfung vorzubereiten.
Erhältst du deinen Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag, gilt eine gesetzliche Lernphase von mindestens 12 Monaten. Während dieser Zeit absolvierst du Fahrstunden und sammelst zusätzliche Erfahrung bei privaten Lernfahrten mit einer Begleitperson.
Die Lernphase ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zwischen dem Erhalt des Lernfahrausweises und der praktischen Führerprüfung.
Erhältst du deinen Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag, dauert sie mindestens 12 Monate. In dieser Zeit sammelst du Fahrpraxis und bereitest dich auf die praktische Prüfung vor.
Wer den Lernfahrausweis ab dem 20. Geburtstag erhält, muss die 12-monatige Lernphase nicht absolvieren.
Ziel der Lernphase ist es, mehr Fahrpraxis unter Begleitung zu sammeln. Studien zeigen, dass mehr praktische Erfahrung vor der Führerprüfung zu einem sichereren Fahrverhalten beiträgt und das Unfallrisiko nach bestandener Prüfung reduziert.
Neben Fahrstunden bei einer Fahrlehrperson sind deshalb auch regelmässige Lernfahrten mit einer Begleitperson sinnvoll.
Während der Lernphase darfst du private Lernfahrten durchführen. Die Begleitperson muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und dich während der gesamten Fahrt begleiten.
Die Kombination aus Fahrstunden und privaten Lernfahrten hilft dir, verschiedene Verkehrssituationen kennenzulernen und mehr Sicherheit am Steuer zu gewinnen.
Professionelle Fahrstunden ergänzen die privaten Lernfahrten optimal. Auf fahrlehrer.ch kannst du Fahrlehrer:innen vergleichen, Bewertungen lesen und die passende Fahrlehrperson in deiner Region finden.
Mit einem gültigen Lernfahrausweis der Kategorie B darfst du bereits ab 17 Jahren Lernfahrten mit einer geeigneten Begleitperson durchführen.
Erhältst du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag, dauert die Lernphase mindestens 12 Monate.
Ja. Wenn du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag erhältst, ist die Lernphase gesetzlich vorgeschrieben. Erhältst du ihn erst danach, entfällt sie.
Ja. Während der Lernphase kannst du Fahrstunden bei einer Fahrlehrperson nehmen und zusätzlich private Lernfahrten mit einer Begleitperson absolvieren.
Wenn du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag erhalten hast, kannst du die praktische Führerprüfung frühestens nach Ablauf der 12-monatigen Lernphase absolvieren.
Du erreichst uns von Montag bis Freitag: 08.00 – 12:00 und 13:00 – 17.00 Uhr und am Samstag 8:00 – 12:00 Uhr