Ausweiskategorien Schweiz

Führerausweiskategorien im Überblick

Welche Führerausweiskategorie du benötigst, hängt davon ab, welches Fahrzeug du fahren möchtest. Entdecke die verschiedenen Kategorien im Überblick und erfahre mehr über Voraussetzungen, Mindestalter und den Weg zum Führerausweis.

Kategorien

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Kategorie A

Alle Motorräder

Mit dem Führerausweis der Kategorie A dürfen alle Motorräder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung gelenkt werden. Diese Kategorie gilt als die umfassendste im Bereich der Zweiräder und berechtigt zum Führen von Motorrädern jeder Art, einschliesslich schwerer Maschinen mit hoher Motorleistung.

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

Ein Direkteinstieg in die Kategorie A ist seit 2021 grundsätzlich nicht mehr möglich. Der reguläre Weg führt über die Kategorie A beschränkt mit mindestens 2 Jahren klagloser Fahrpraxis und anschliessender praktischer Prüfung.

Kategorie A beschränkt

Motorräder bis 35 kW

Die Kategorie A beschränkt erlaubt das Führen von Motorrädern mit einer maximalen Leistung von 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Sie dient oft als Einstieg in die Kategorie A.

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

Führerausweis Kategorie B empfohlen; Fahrkurs obligatorisch; theoretische und praktische Prüfung.

Kategorie A1

Leichte Motorräder bis 125 cm³

Mit der Kategorie A1 dürfen leichte Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW gelenkt werden. Diese Kategorie richtet sich an Einsteiger im Motorradbereich.

Mindestalter

15 Jahre für Kleinmotorräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³, einer Motorleistung von höchstens 4 kW und maximal 45 km/h; 16 Jahre für die übrigen Motorräder der Unterkategorie A1 (Hubraum bis 125 cm³, Motorleistung bis 11 kW).

Voraussetzungen

Führerausweis Kategorie B empfohlen; obligatorischer Fahrkurs; theoretische Prüfung.

Kategorie B

Personenwagen

Die Kategorie B ist der am weitesten verbreitete Führerausweis in der Schweiz. Sie berechtigt zum Lenken von Personenwagen und leichten Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3'500 kg sowie mit maximal 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz). Leichte Anhänger bis 750 kg dürfen ohne zusätzliche Kategorie mitgeführt werden.

Mindestalter

18 Jahre (Lernfahrausweis ab 17 Jahren)

Voraussetzungen

Nothelferkurs; Lernfahrausweis; Fahrausbildung; theoretische und praktische Prüfung.

Kategorie BE

Personenwagen mit schwerem Anhänger

Mit der Kategorie BE dürfen Fahrzeuge der Kategorie B mit einem Anhänger gelenkt werden, dessen Gesamtgewicht 750 kg übersteigt. Sie ist für Fahrzeugkombinationen vorgesehen, die nicht mehr unter die Kategorie B fallen, und wird insbesondere benötigt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3'500 kg beträgt.

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

Führerausweis Kategorie B; Lernfahrausweis Kategorie BE; praktische Prüfung.

Kategorie B1

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge

Die Kategorie B1 gilt für Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 670 kg.

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

Nothelferkurs; Lernfahrausweis; Fahrausbildung; theoretische und praktische Prüfung.

Kategorie M

Mofas

Die Kategorie M gilt für Mofas und leichte Motorfahrräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³. Sie ist die niedrigste Führerscheinkategorie und ein häufiger erster Schritt für Jugendliche.

Mindestalter

14 Jahre

Voraussetzungen

Theoretische Prüfung

Kategorie F

Motorfahrzeuge bis 45 km/h

Die Kategorie F berechtigt zum Führen von Motorfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, wie zum Beispiel Traktoren für nicht-landwirtschaftliche Zwecke, Stapler oder Arbeitsmaschinen.

Mindestalter

18 Jahre (16 Jahre mit Einschränkungen)

Voraussetzungen

Theoretische Prüfung; kein Fahrkurs obligatorisch.

Kategorie G

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Mit der Kategorie G dürfen landwirtschaftliche Motorfahrzeuge wie Traktoren bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelenkt werden. Diese Kategorie richtet sich an Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

Mindestalter

14 Jahre

Voraussetzungen

Theoretische Prüfung; kein Fahrkurs obligatorisch.

Kategorie BPT

Berufsmässiger Personentransport

Die BPT-Bewilligung berechtigt zum berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F – zum Beispiel als Taxifahrer, für Schülertransporte oder Ambulanzdienste. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Führerausweiskategorie, sondern um eine Zusatzbewilligung. In den Kategorien D und D1 ist sie bereits enthalten. Die Bewilligung wird als Code 121 (Taxi) oder Code 122 (Schüler-, Behinderten-, Arbeitertransporte, Ambulanzen) im Führerausweis eingetragen.

Mindestalter

19 Jahre

Voraussetzungen

Gültiger Führerausweis der jeweiligen Kategorie; mindestens 1 Jahr klaglose Fahrpraxis; vertrauensärztliche Untersuchung; Zusatztheorieprüfung und praktische Prüfung (Code 121). Für Code 122 entfällt die Zusatztheorieprüfung.

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