Der Lernfahrausweis ist der erste Schritt auf dem Weg zum Führerausweis. Bevor du Fahrstunden nehmen oder private Lernfahrten durchführen kannst, musst du ein Lernfahrgesuch einreichen und die Theorieprüfung bestehen.
Auf fahrlehrer.ch findest du alle wichtigen Informationen rund um den Lernfahrausweis sowie passende Angebote für den Nothelferkurs, den VKU und Fahrstunden.
Bevor du den Lernfahrausweis beantragen kannst, benötigst du:
einen gültigen Nothelferkurs (für die Kategorien A, A1, B und B1)
einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
ein vollständig ausgefülltes Lernfahrgesuch
einen gültigen Identitätsausweis
Je nach Kanton können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise zur Identitätsprüfung oder zu Passfotos.
Der Antrag erfolgt über das Lernfahrgesuch deines Kantons. Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, wird deine Identität überprüft und das Gesuch an das zuständige Strassenverkehrsamt weitergeleitet.
Nach erfolgreicher Prüfung deiner Unterlagen erhältst du die Zulassung zur Theorieprüfung.
Sobald du die Zulassung erhalten hast, kannst du dich für die Theorieprüfung anmelden. Nach bestandener Basistheorie und Erreichen des Mindestalters wird dir der Lernfahrausweis zugestellt.
Besitzt du bereits einen Führerausweis der Kategorien A, A1 oder B1, musst du für die Kategorie B in der Regel keine neue Theorieprüfung absolvieren.
Mit dem Lernfahrausweis kannst du Fahrstunden besuchen und – je nach Kategorie – private Lernfahrten durchführen.
Je nach Führerausweiskategorie gehören zudem weitere Ausbildungsschritte dazu, beispielsweise:
Auf fahrlehrer.ch kannst du passende Angebote vergleichen und deine Fahrausbildung Schritt für Schritt planen.
Eine gute Fahrlehrperson begleitet dich während deiner gesamten Fahrausbildung und bereitet dich gezielt auf die praktische Prüfung vor.
Vergleiche auf fahrlehrer.ch verschiedene Fahrlehrer:innen anhand von Bewertungen, Preisen, Sprachen und Standorten und finde die passende Begleitung für deinen Führerausweis.
Für den Lernfahrausweis benötigst du ein ausgefülltes Lernfahrgesuch, einen gültigen Sehtest sowie – für die Kategorien A, A1, B und B1 – einen gültigen Nothelferkurs.
Du reichst das Lernfahrgesuch beim zuständigen Strassenverkehrsamt beziehungsweise gemäss den Vorgaben deines Kantons ein. Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis.
Nachdem du die Theorieprüfung bestanden hast und das Mindestalter erreicht hast, stellt dir das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis aus.
Ja. Für die Kategorien A, A1, B und B1 ist der Nothelferkurs Voraussetzung für das Lernfahrgesuch, sofern du nicht bereits einen entsprechenden Führerausweis besitzt.
Der Sehtest darf bei der Einreichung des Lernfahrgesuchs nicht älter als zwei Jahre sein.
Du erreichst uns von Montag bis Freitag: 08.00 – 12:00 und 13:00 – 17.00 Uhr und am Samstag 8:00 – 12:00 Uhr